Das schweizerische Gesetz erlaubt die Urnenübergabe an die
Hinterbliebenen zur
freien Verfügung.
Uns als
Schweizer Naturbestattungsunternehmen ist es deshalb auch erlaubt, die Asche von
Bürgern aus dem Ausland
zu bestatten.
Mit Ihrer Willenserklärung können wir die Urne aus Ausland (z.B. Deutschland und
Österreich)
zur Bestattung in
die Schweiz
anfordern.
Bei Erhalt überreichen wir Ihnen die Urne des Verstorbenen.
Nach Ihrer persönlichen Trauerzeit wird die Asche zu einem späteren Zeitpunkt in
einem LETZTE RUHE-Wald
ohne zusätzliche Kosten beigesetzt.
Eine Kopie der
Willenserklärung muss dafür dem
zuständigen Bestatter/Krematorium übergeben werden.
Eine
weitere Kopie an uns ist empfehlenswert.