Urnenübergabe für EU-Bürger                                                                                            Ganze Schweiz  
                                                                                                                   
Das schweizerische Gesetz erlaubt die Urnenübergabe an die Hinterbliebenen zur freien Verfügung. Uns als
Schweizer Naturbestattungsunternehmen ist es deshalb auch erlaubt, die Asche von Bürgern aus dem Ausland
zu bestatten.

Mit Ihrer Willenserklärung können wir die Urne aus Ausland (z.B. Deutschland und Österreich) zur Bestattung in
die Schweiz anfordern.
Bei Erhalt überreichen wir Ihnen die Urne des Verstorbenen.
Nach Ihrer persönlichen Trauerzeit besteht die Zusage, die Urnenasche in einem unseren LETZTE RUHE-Wälder
ohne zusätzliche Kosten beizusetzen.

Eine Kopie der Willenserklärung muss dafür dem zuständigen Bestatter/Krematorium übergeben werden.
Eine weitere Kopie an uns ist empfehlenswert.

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Zum Öffnen der Urnenübergabe Bildergalerie bitte auf das Bild klicken



Das LETZTE RUHE-Team übergibt
den Angehörigen die Urne.

 

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