Das schweizerische Gesetz erlaubt die Urnenübergabe an die
Hinterbliebenen zur
freien Verfügung.
Uns als
Schweizer Naturbestattungsunternehmen ist es deshalb auch erlaubt, die Asche von
Bürgern aus dem Ausland
zu bestatten.
Mit Ihrer Willenserklärung können wir die Urne aus Ausland (z.B. Deutschland und
Österreich)
zur Bestattung in
die Schweiz
anfordern.
Bei Erhalt überreichen wir Ihnen die Urne des Verstorbenen.
Nach Ihrer persönlichen Trauerzeit besteht die Zusage, die Urnenasche in einem
unseren LETZTE RUHE-Wälder
ohne zusätzliche Kosten beizusetzen.
Eine Kopie der
Willenserklärung muss dafür dem
zuständigen Bestatter/Krematorium übergeben werden.
Eine
weitere Kopie an uns ist empfehlenswert.